Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln
Konsumenten und Konsumentenschützer wünschen sich hinsichtlich des Kalorien-, Zucker-, Eiweiß- und Fettgehaltes genauere Angaben auf den Lebenmittelpackungen. Wünschenswert wären auch genauere Angaben über gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Ballaststoffe und Salz. Derzeit sind die Hersteller lediglich dazu verpflichtet, die Produkte etwa als “fettarm” oder “kalorienreduziert” anzupreisen.
Selbst wenn Lebensmittel als fettarm oder kalorienreduziert deklariert sind, ist Vorsicht geboten. Nehmen wir einmal bestimmte Getreideprodukte für´s Frühstück unter die Lupe. Wenn behauptet wird, das Produkt habe einen bestimmten Prozentsatz an Vollkorn, bezieht sich das meist nur auf den Getreideanteil. So kann es sein, dass der Konsument beim Verzehr von 100 Gramm Frühstücksflocken mit 36 Prozent Vollkorn-Anteil nur 17 Gramm echtes Vollkorngetreide genießt, dazu aber meist reichlich Zucker.
Auch bei Zusatzstoffen tricksen Erzeuger. Weil mittlerweile viele den Geschmacksverstärker Glutamat ablehnen, der im Ruf steht, Unverträglichkeiten auszulösen, behelfen sich Produzenten von Fertiggerichten, Packerlsuppen und Gewürzmischungen nun, indem sie “ohne Glutamat” auf die Verpackung schreiben.
Wohlwissend, dass verwendete Zusätze wie Hefeextrakt oder Sojasauce ebenfalls Glutamat enthalten. Weil nur Reinstoff-Zusätze zu deklarieren sind. An der Nase herumgeführt werden Konsumenten auch, wenn auf Pflanzenölen “cholesterinfrei” steht. Es können ohnedies nur tierische Produkte Cholesterin enthalten. Alles andere ist nur eine billige Werbemasche der Hersteller.
