Kostenfalle Urlaubs-Storno
Wer eine Reisestorno-Versicherung abschließt, sollte die Stornobedingungen genau studieren.
Wenn ein Urlaub aus rein privaten Gründen - etwa wegen eines freiwilligen Jobwechsels - abgesagt wird, muss man die Stornokosten selbst zahlen. Ebenso bei vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Unfällen oder Erkrankungen.
Wichtig ist auch, bei Rüchtritten so rasch wie möglich Veranstalter und Versicherung zu infomieren, um keine Fristen zu versäumen.
